Im Januar: Was ändert sich im Bereich Gesundheit?
01.2016
Der Januar startet im Bereich Gesundheit mit einigen Neuerungen.
Bricht der erste Morgen des neuen Jahres an, so erscheint der Himmel nicht anders als am Tag zuvor, aber doch ist einem seltsam frisch zu Mute.(Yoshida Kenkō, 1283 - 1350, japanischer Dichter und buddhistischer Mönch)
Was ändert sich im Bereich Gesundheit:
Zum 01. April 2016 vereinfacht sich die Rehabilitations-Richtlinie (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 15.10.2015). So kann zum 01. April 2016 jeder Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation verordnen. Der bisherige Nachweis einer zusätzlichen medizinischen Qualifikation ist für Ärzte nicht mehr notwendig. Die bisherige Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten im Formular 60 entfällt, so das Vertragsärzte künftig direkt auf das Formular 61 (Rehabilitationsleistungen) verordnen dürfen. Derzeit wurde das Formular 60 dazu benutzt, um vor der Verordnung prüfen zu lassen, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich dafür zuständig ist. Diese Prüfung ist künftig nicht mehr vorgeschrieben.
Möchte sich ein Arzt bei einem Patienten vergewissern, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist oder ein anderer Kostenträger, zum Beispiel die Unfall- oder Rentenversicherung, kann er dies von der Krankenkasse vorab klären lassen. Hierzu wird es einen neuen Teil A auf Formular 61 (Beratung zu medizinischer Rehabilitation/Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers) geben, den der Arzt für seine Anfrage nutzen, wie auch eine Beratung des Patienten durch die Krankenkasse veranlasst werden kann.
Um die Kompetenzerweiterung in der Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit), welche überwiegend Gegenstand der ärztlichen Weiterbildung sind, allenfalls zu erweitern und zu vertiefen, bietet die Kassenärztliche Vereinigung, fortan Fortbildungsveranstaltungen hierzu an.
Auch seit 01. Januar 2016 abgewandelt: die neuen Mustervordrucke der AU-Bescheinigung. Auf den ersten Blick erscheinen diese unverändert. Doch wer jetzt krankgeschrieben wird, erhält eine abgewandelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung). In der neuen AU-Bescheinigung werden der Auszahlschein und die bisherige AU-Bescheinigung zusammengeführt. Das neue Formular vereinfacht damit die lückenlose Krankheits-Attestierung, die unter anderem für den Krankengeldbezug wichtig ist. Der bisher benötigte Auszahlschein entfällt.
Weitere Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege hier.
Im letzten Monat ging es um die Eigenverantwortung und die Selbstliebe. Im neuen Jahr wünsche ich uns allen viel von beidem und denken Sie daran: Wie wir mit uns umgehen, wie wir uns selbst sehen oder über uns denken, bestimmt, wie uns andere Menschen wahrnehmen und behandeln.
Ihre "Bella"
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundesgesundheitsministerium
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