Im September: Neue Heilmittel-Richtlinie
09.2020
Die Verordnung von „langfristigen Heilmitteln und/oder mit besonderen Verordnungsbedarf“ wird ab dem 01. Oktober 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Abschaffung der Regelfallsystematik vereinfacht.
Das komplexe System für Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung, erfährt eine längst notwendige Neuerung. Es gilt nur noch ein Verordnungsfall und daran angeschlossen die sogenannte „orientierte Behandlungsmenge“. Damit kommen Ärzte bei medizinischer Notwendigkeit in die Lage, mehr Behandlungseinheiten zu verordnen. Auch beim Behandlungsbeginn von bisher 14 Tagen, wird auf künftig 28 Tage erweitert. Der Patient hat damit mehr Zeit, die Therapie zu beginnen. Außerdem kann die Behandlung in begründeten Fällen für länger als 14 Tage unterbrochen werden (ohne dass das Rezept an Gültigkeit verliert).
Die wichtigsten Neuerungen in Kurzfassung:
- Verordnungsfall und orientierte Behandlungsmenge
- Diagnosegruppen werden zusammengefasst
- Mehr Therapieoptionen, Flexibilität und Entscheidungsfreiheit für Ärzte
Mehr zu den Heilmittel-Richtlinien-Änderungen hier.
„Man kann die Welt oder sich selbst ändern. Das Zweite ist schwieriger.“(Mark Twain, 1835-1910, amerikanischer Schriftsteller)
Die Zeit der bunten Blätter naht – ich freue mich schon darauf.
Ihre „Bella“
Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) und Kassenärztliche (KBV)